Praxiswissen für Amazon & deinen Shop
KI-Produktbilder: Wann braucht dein Bild einen Hinweis?
Ein neuer Hintergrund, ein künstliches Model, ein Bild für Amazon: Je nach Motiv ist etwas anderes zu tun. Hier erfährst du, welche Kennzeichnung dein Bild braucht und wie du sie richtig unterbringst.
Nicht jedes KI-Produktbild braucht ein sichtbares Label. Zeigst du dein tatsächliches Produkt vor einem dekorativen KI-Hintergrund, ist regelmäßig kein sichtbarer Hinweis nötig. Zeigt dein Bild dagegen ein erfundenes, echt wirkendes Model mit deinem Produkt, wird eine Kennzeichnung relevant.
Ein KI-bearbeitetes Foto einer echten Person braucht nicht automatisch ein sichtbares Label. Eine Lichtkorrektur und eine erfundene Produktnutzung sind unterschiedliche Fälle. Außerdem sind Amazons Personenangabe und der sichtbare EU-Hinweis zwei getrennte Anforderungen.
Quelle: EU-Leitlinien, Rn. 113–116 und 124; die Amazon-Regel ist unten separat erklärt.
01 / Die Entscheidung
Was verlangt die EU, was verlangt Amazon?
EU: Ein sichtbarer Hinweis bei Deepfakes
Für deine Produktbilder verlangt Artikel 50 Absatz 4 einen Hinweis, wenn eine KI-Erzeugung oder -Bearbeitung ein Deepfake ist: Die Darstellung wirkt fälschlich authentisch oder wahr. Das kann auch ein manipuliertes Foto einer echten Person sein.
Was du tust: Den KI-Einsatz für Kunden klar erkennbar machen. Der genaue Schriftzug „AI MODIFIED“ ist nicht vorgeschrieben.
Amazon: Eine Uploadangabe für KI-Personen
Amazons besondere Personenangabe betrifft fotorealistische, vollständig KI-erzeugte Menschen. Zeigt das Bild ausschließlich echte Personen, ist diese Angabe auch nach einer KI-Bearbeitung nicht nötig.
Was du tust: Die Angabe beim Export hinterlegen oder für A+ die entsprechende Auswahl im Content Manager nutzen. Sie ist selbst kein sichtbares Label im Bild und ersetzt einen nötigen EU-Hinweis nicht automatisch.
„Bei Amazon keine Personenangabe nötig“ bedeutet deshalb nicht automatisch „nach EU-Recht kein sichtbarer Hinweis nötig“. Prüfe beide Fragen getrennt.
Quelle: EU AI Act, Artikel 50 Absätze 4 und 5.
Quelle: Amazon-Moderatorenauskunft zur Personenangabe und zur Ausnahme für echte Personen.
Quelle: EU-Icons: freiwillige Verwendung.
Was zeigt dein Bild?
Ein Deepfake muss kein ausgetauschtes Gesicht sein. Auch Produkte, Orte oder Ereignisse können betroffen sein. Entscheidend ist, welchen Eindruck dein Motiv im jeweiligen Kontext vermittelt. Eine gewöhnliche Bearbeitung, die die gezeigte Realität nicht verfälscht, macht ein Foto nicht automatisch zum Deepfake.
Die Tabelle trennt den für Kunden sichtbaren Hinweis von der unsichtbaren Angabe in der Bilddatei. Sie gilt für die beschriebenen neuen KI-Bilder und KI-Bearbeitungen.
Auf kleinen Bildschirmen kannst du die Tabelle seitlich wischen oder mit den Pfeiltasten verschieben.
| Motiv | EU: sichtbarer HinweisFür Kunden erkennbar | Amazon: KI-PersonenangabeMetadaten in der Bilddatei (nicht sichtbar) |
|---|---|---|
| Echtes Produkt, dekorativer KI-HintergrundZum Beispiel dein Seifenspender im KI-Badezimmer. Produkt und gezeigte Nutzung bleiben korrekt; keine Personen im Bild. | Regelmäßig nein | Nein |
| Echte Person, nur Licht oder Farbe korrigiertDas Model hat deinen Haarturban tatsächlich getragen. Die Bearbeitung lässt Person, Produkt und Nutzung wahrheitsgetreu. | Regelmäßig nein | Nein |
| Echte Person, erfundene ProduktnutzungKI setzt die Person in eine nie erfolgte Nutzungsszene, die wie echt fotografiert wirkt. Ausschließlich echte Personen im Bild. | JaDie vorgetäuschte Nutzung ist ein Deepfake. | NeinDie Amazon-Ausnahme hebt die EU-Pflicht nicht auf. |
| Vollständig erfundenes, fotorealistisches ModelEine KI-Person präsentiert dein Produkt so, als hätte eine echte Aufnahme stattgefunden. | Ja | JaAuch teilweise sichtbare KI-Personen können zählen, etwa eine künstlich erzeugte Hand. |
| Vollständig erzeugter ProduktfreistellerDein vorhandenes Produkt sachlich korrekt auf Weiß, ohne Personen oder vorgetäuschte Testszene. | Regelmäßig nein*Eigene Einordnung von SellerVisuals. | Nein |
* Die EU-Leitlinien regeln den vollständig erzeugten Produktfreisteller nicht ausdrücklich. Unsere Einordnung gilt für eine sachlich korrekte Shopabbildung. Prüfe Darstellung und Veröffentlichungskontext; kläre Zweifel vor der Veröffentlichung.
Metadaten sind Zusatzinformationen in der Datei. Amazons KI-Personenangabe ist beim normalen Betrachten des Bildes nicht zu sehen. Amazon kann daraus einen eigenen sichtbaren Hinweis anzeigen. Ob das tatsächlich geschieht und ein nötiger Hinweis ausreichend sichtbar ist, prüfst du nach dem Upload.
Bei echten Personen bleiben die Rechte an Foto und Person sowie die Zulässigkeit der Werbeaussage gesondert zu klären.
Quelle: EU-Leitlinien, Rn. 113–116, Beispiele auf S. 36 und Rn. 124.
Quelle: Amazon zur Kennzeichnung künstlich erzeugter Personen.
Prüfe bei jedem Motiv Farbe, Form, Material, Größenverhältnisse, Lieferumfang und gezeigte Funktionen. Passt etwas nicht zum gelieferten Produkt, korrigiere das Bild vor dem Upload.
02 / Der sichtbare Hinweis
Gut lesbar. Auf freier Fläche. Schon beim ersten Blick.
Wenn dein Motiv eine sichtbare Kennzeichnung braucht, füge sie direkt ins Bild ein oder lasse sie im Shop auf dem Bild einblenden. Sie muss beim ersten Betrachten erkennbar sein, auch auf dem Handy. Ein Hinweis, der erst nach einem Klick erscheint, genügt dafür nicht.
Das folgende Motiv aus unserem PDF-Leitfaden zeigt eine freiwillige Kennzeichnung als Gestaltungsbeispiel. Aus dem Beispiel folgt keine Pflicht, jeden KI-Hintergrund zu kennzeichnen. Es ist kein Beispiel für ein Amazon-Hauptbild.

Hier sitzt das Label unten rechts.
- Freie Stelle wählen. Produkt, Werbetext und Bedienelemente bleiben frei.
- Kontrast schaffen. Der weiße Text auf Schwarz bleibt auf dem hellen Motiv erkennbar.
- Abstand lassen. Das Label sitzt nicht direkt am Rand. Prüfe nach dem Upload, ob ein Zuschnitt es abschneidet.

Dasselbe Bild, kleiner angezeigt
Der entscheidende Test ist die Kundenansicht.
In der großen Datei kann alles lesbar aussehen. Öffne nach dem Upload die normale Handyansicht und die Bildvergrößerung. Ist der Hinweis ohne zusätzlichen Zoom erkennbar? Wird er von einem Shop-Button verdeckt?
Im Beispiel ist das Label 30 % der Bildbreite breit und hat 2,5 % Randabstand. Das sind Gestaltungswerte, keine gesetzlichen Vorgaben. Vergrößere oder verschiebe es, wenn die tatsächliche Anzeige es erfordert.
Quelle: Freiwilliger EU-Praxiskodex, Abschnitt 2, Maßnahmen 1.1 und 1.2.
Muss dort „AI MODIFIED“ stehen?
Nein. Die EU-Icons sind freiwillig. Ein verständlicher Hinweis wie „KI-generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“ kommt ebenfalls infrage. Die Formulierung sollte zur Herstellung passen. Das Icon ist ein Hinweis auf KI-Nutzung, kein Gütesiegel.
Quelle: EU-Icons und ihre Verwendung.
Reicht eine Bildunterschrift?
Nach unserer Auslegung kann ein eindeutig zugeordneter, gleichzeitig sichtbarer Hinweis unter dem Bild ausreichen. Er müsste auch mobil und in der Vergrößerung ohne zusätzliches Klicken oder Scrollen sichtbar bleiben. Für gewöhnliche Produktbilder ist diese Position in den EU-Leitlinien nicht ausdrücklich bestätigt. Das Einbetten oder Einblenden auf dem Bild ist im freiwilligen EU-Praxiskodex klarer belegt.
03 / Vor dem Upload
Automatisch vorausgewählt. Von dir geprüft.
Bei eindeutigen fotorealistischen KI-Personen bereitet SellerVisuals beide Kennzeichnungen vor: die unsichtbare Amazon-Angabe in der Bilddatei und einen sichtbaren Hinweis im Studio. Grundlage sind das Bildkonzept und die vorhandene Bildprüfung. Du musst diese Bilder also nicht erst selbst einzeln für die Kennzeichnung auswählen.
Automatische Bildauswahl prüfen
Öffne im Exportmenü „KI-Personen für Amazon“. Eindeutig erkannte Motive mit vollständig KI-erzeugten, fotorealistischen Personen sind bereits angehakt. Du kannst Häkchen ergänzen oder entfernen. Deine Entscheidung bleibt für diese Bildversion und diesen Ausschnitt gespeichert.
Beim Export schreibt SellerVisuals die Amazon-Angabe als unsichtbare Metadaten in die ausgewählten Bilddateien. Diese Auswahl allein fügt kein sichtbares Zeichen ins Motiv ein.
Vorbereitetes sichtbares Label prüfen
Für diese eindeutigen Fälle platziert SellerVisuals im Studio automatisch ein sichtbares „AI MODIFIED“. Im zusammenhängenden A+-Verbund erscheint ein gemeinsames Label; im Einzelmodus gilt es je Motiv. Hauptbilder erhalten kein automatisches sichtbares Label.
Du kannst das Label verschieben, skalieren oder entfernen. Über „Sichtbare KI-Kennzeichnung“ kannst du auch selbst einen Hinweis hinzufügen. Prüfe, ob das Label gut lesbar sitzt, und nach dem Upload, ob der Verbund gemeinsam angezeigt wird. Verwendest du einen Ausschnitt einzeln, prüfe ihn gesondert.
Unklare Fälle einordnen und exportieren
Bei „Bitte prüfen“ reichen die Angaben zum aktuellen Bildstand für eine eindeutige Vorauswahl nicht aus. Ordne das Motiv anhand der Tabelle ein. Auch ein nicht automatisch gesetztes Label bedeutet nicht, dass keines nötig ist: Die Vorauswahl erfasst nicht jeden möglichen Deepfake.
Ein Beispiel: Bei einer echten Person in einer mit KI vorgetäuschten Produktnutzung kann der sichtbare Hinweis nötig sein, obwohl Amazons KI-Personenangabe nicht zutrifft. Bei einer reinen Lichtkorrektur am wahrheitsgetreuen Foto ist aus diesen beiden Regeln keiner nötig.
Exportiere anschließend als JPG, PNG oder WebP und kontrolliere die Kundenansicht, auch mobil und vergrößert. Sichere den fertigen Export und einen Screenshot der veröffentlichten Darstellung.
Quelle: SellerVisuals: aktuelle Exportfunktionen und Bildrechte.
Was ist bei Amazons Hauptbild anders?
Für Hauptbilder gelten zusätzliche Vorgaben, unter anderem zu weißem Hintergrund und eingefügten Texten oder Wasserzeichen. Ergänze dort nicht pauschal ein KI-Badge. Wenn dein Motiv einen sichtbaren Hinweis braucht und dieser nicht zulässig untergebracht werden kann, wähle ein anderes Hauptbild. Beachte auch die Regeln deiner Produktkategorie.
Ich brauche die technischen Angaben für meinen Dienstleister.
Amazons Personenangabe ist das Stichwort contains-synthetic-performer im Feld XMP dc:subject. Sie betrifft fotorealistische KI-Personen. Bei ausschließlich echten Personen, auch mit KI bearbeitet, ist diese besondere Angabe nicht erforderlich. Für A+ nennt Amazon alternativ die Auswahl „AI-generated people“ im Content Manager / Creative Assets.
Und im eigenen Shop?
Die Entscheidung über den sichtbaren Hinweis bleibt dieselbe: Ordne das Motiv ein und zeige eine nötige Kennzeichnung direkt beim Bild. Prüfe, ob dein Shop sie auch nach Zuschnitt, Verkleinerung und in der Galerieansicht korrekt darstellt.
Wenn du Google Shopping nutzt
Google verlangt bei mit generativer KI erstellten Bildern zusätzlich Herkunftsangaben in den Bilddateien. Unterstützte SellerVisuals-Exporte enthalten diese Angaben. Lass deinen Shopbetreuer einmal prüfen, ob sie auch in der Bilddatei erhalten bleiben, die dein Shopping-Feed an Google liefert. Manche Shopsysteme entfernen solche Angaben beim Verarbeiten der Bilder.
Quelle: Google Merchant Center: Bildlink, Anforderungen an KI-generierte Bilder.
Für den Dienstleister: Gemeint ist IPTC DigitalSourceType. Das ist eine andere Angabe als Amazons Kennzeichnung von KI-Personen.
Die Fragen, die danach oft bleiben
Sind KI-Bilder auf Amazon überhaupt erlaubt?
Amazon bietet selbst generative Bildwerkzeuge für A+ und Werbung an. KI ist damit kein genereller Ausschlussgrund. Ob dein konkretes Listingbild akzeptiert wird, hängt von der korrekten Produktdarstellung sowie Amazons Bild- und Kategorieregeln ab. Eine allgemeine Freigabe jedes KI-Hauptbilds lässt sich daraus nicht ableiten.
Quelle: Amazon über seine generativen Funktionen für Händler.
Muss ich alte Bilder nachträglich kennzeichnen?
Laut EU-Leitlinien müssen Bilder, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder zuletzt mit KI bearbeitet wurden, nicht nachträglich nach Artikel 50 gekennzeichnet werden. Nach einer neuen KI-Bearbeitung gelten die aktuellen Regeln.
Bei einem neuen Amazon-Upload gilt die Personenregel trotzdem. Für bereits veröffentlichte Amazon-Inhalte sind die Moderatorenauskünfte zum Nachtragen uneinheitlich. Leite daraus keine dauerhafte Amazon-Ausnahme für alle Bilder „vor dem 2. August“ ab.
Quelle: EU-Leitlinien, Rn. 154.
Amazon-Auskünfte: Empfehlung zum Nachtragen und keine rückwirkende Pflicht für bereits veröffentlichte Inhalte.
Gilt das schon oder erst ab Dezember 2026?
Die sichtbare Offenlegungspflicht für Deepfakes gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 betrifft nur die technische Kennzeichnung und Erkennbarkeit nach Artikel 50 Absatz 2 bei generativen Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Sie verschiebt die sichtbare Händlerpflicht nicht.
Was übernimmt die Software, was bleibt bei mir?
Anbieter generativer KI-Systeme müssen die technische Kennzeichnung ihrer Ausgaben sicherstellen, soweit Artikel 50 Absatz 2 greift. Als Händler entscheidest du über den Einsatz deiner Bilder und sorgst bei Deepfakes für die sichtbare Offenlegung. Hinzu kommen die Uploadregeln der jeweiligen Plattform.
SellerVisuals wählt eindeutige KI-Personen-Motive automatisch für die Amazon-Angabe vor, bereitet dafür sichtbare Labels im Studio vor und schreibt KI-Herkunftsangaben in unterstützte Exporte. Du prüfst die Vorschläge, klärst unklare Fälle und kontrollierst die veröffentlichte Ansicht. Signierte Herkunftsnachweise mit C2PA werden vorbereitet und sind noch nicht aktiviert. Ein einzelner Metadateneintrag belegt keine vollständige Erfüllung der Anbieterpflichten.
Den aktuellen technischen Stand erklären wir hier.
Quelle: Artikel 50, Absätze 2, 4 und 5.
Darf ich die Bilder kommerziell nutzen? Und gehören sie mir?
Du darfst SellerVisuals-Bilder für dein eigenes Geschäft nutzen: auf Amazon, im Shop, in Werbung und auf Social Media. Das gilt auch für das kostenlose Startguthaben. Für die Arbeit für fremde Kunden gelten die entsprechenden Tarifbedingungen. Details stehen in unseren Bildrechten.
Ein eigenes Urheberrecht an rein KI-erzeugten Anteilen entsteht dadurch grundsätzlich nicht. Eigene Fotografien und ausreichend eigenständige menschliche Gestaltung können dagegen geschützt sein. Sichere deshalb Ausgangsfotos, Exporte und Vereinbarungen zu deinen Bildrechten.
Vor deinem nächsten Upload
- Produkt und gezeigte Nutzung stimmen mit dem tatsächlichen Artikel überein.
- Du hast entschieden, ob das konkrete Motiv einen sichtbaren KI-Hinweis braucht.
- Fotorealistische KI-Personen sind für Amazon beim Export angegeben.
- Ein nötiger Hinweis bleibt in der Kundenansicht lesbar, auch mobil.
- Der fertige Export und die veröffentlichte Darstellung sind gesichert.

