
SellerVisuals GmbH — Fassung vom 6. Oktober 2026
Diese Seite erklärt in Klartext, was du mit den Bildern machen darfst, die du bei uns erzeugst — und was wir dir realistischerweise zusichern können. Sie ergänzt die AGB; bei Widersprüchen gelten die AGB.
Für jedes Bild, das du tarifgemäß oder mit deinem Startguthaben erzeugst, räumen wir dir ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht zur kommerziellen Nutzung für dein eigenes Geschäft ein. Dazu gehören ausdrücklich Amazon-Listings und A+-Content, andere Marktplätze und dein eigener Shop, Werbeanzeigen, Social Media, Print und Verpackung — sowie Bearbeitung und Weiterverwendung in eigenen Materialien.
Soweit an einem Bild oder einzelnen Bestandteilen Schutzrechte bestehen und wir darüber verfügen dürfen, räumen wir dir die dafür erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit keine entstehen, verpflichten wir uns, gegen deine rechtmäßige Nutzung keine eigenen Ansprüche geltend zu machen.
Bei Bildern, die OpenAI über dein eigenes ChatGPT- oder OpenAI-Konto erzeugt, gilt das nur für den Beitrag von SellerVisuals — mehr dazu unter „Woher unsere Rechte kommen“.
Nicht gestattet ist der Weiterverkauf der Bilder als eigenständiges Produkt — etwa als Bilddatenbank, Vorlagenpaket oder Stock-Material.
Bilder, die du mit kostenlosem Startguthaben erzeugst, darfst du ebenso kommerziell einsetzen. Wir machen daraus keine Testversion mit Nutzungsfalle. Technische Grenzen — etwa bei Exportauflösung oder Menge — ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif, nicht aus einer eingeschränkten Lizenz.
Mit dem Pro- oder Agentur-Tarif darfst du SellerVisuals für konkrete Kundenprojekte einsetzen, die Bilder unter deiner eigenen Marke oder ohne SellerVisuals-Hinweis anbieten und an deinen Auftraggeber übergeben. Ein eigener SellerVisuals-Zugang pro Auftraggeber ist dafür nicht nötig.
Du darfst deinem Auftraggeber dieselben kommerziellen Nutzungsbefugnisse für dessen eigenes Geschäft einräumen. Das gilt für Bilder, die während deines aktiven Pro- oder Agentur-Tarifs erzeugt wurden, dauerhaft weiter. Starter deckt dagegen nur die Nutzung für das eigene Geschäft des Kunden ab, nicht die Erbringung von Bildleistungen für fremde Auftraggeber.
Bestehende Rechte bleiben bestehen: Solange die neue Fassung nicht wirksam in deinen Vertrag einbezogen ist, gelten die zuvor vereinbarten Nutzungs- und Übergaberechte weiter. Bilder, die du zuvor zulässigerweise für einen fremden Auftraggeber erzeugt hast, darfst du im damals erlaubten Umfang dauerhaft nutzen und an diesen Auftraggeber übergeben.
Nicht umfasst ist ein Stock- oder Vorlagen-Geschäft: Dasselbe Bild darf nicht als standardisiertes Produkt an mehrere unabhängige Kunden verkauft oder in Bilddatenbanken und Vorlagenpaketen angeboten werden. Diese Grenze musst du auch mit deinem Auftraggeber vereinbaren.
Die Kundenprojekt-Freigabe in Pro und Agentur ist eine vertragliche Erlaubnis, SellerVisuals für Kundenaufträge zu nutzen. Sie behauptet kein ausschließliches Urheberrecht an einem reinen KI-Output, an dem möglicherweise gar kein Urheberrecht entsteht.
Wir dürfen ausgewählte Bilder, die mit SellerVisuals entstanden sind, als Referenz zeigen — etwa auf unserer Website oder in unseren eigenen Kanälen, um zu zeigen, was der Dienst kann. Mehr nicht: Wir verkaufen deine Bilder nicht weiter und geben sie nicht an andere Kunden heraus.
Wenn du das nicht möchtest, genügt eine E-Mail an hello@sellervisuals.com — wir nehmen betroffene Bilder zeitnah heraus und zeigen künftig keine Bilder von dir mehr.
Exklusivität wäre ein Versprechen, das niemand halten kann. Zwei Kunden mit ähnlichem Produkt und ähnlicher Vorgabe können ähnliche Bilder erhalten, und wir könnten dir keine Alleinstellung verschaffen, die es rechtlich gar nicht gibt — warum, steht im nächsten Abschnitt.
Was in der Praxis für Abstand sorgt: Deine Bilder entstehen aus deinen Produktfotos, deiner Marke, deinen Farben und Schriften. Genau diese Elemente sind der Teil, der sich nicht kopieren lässt, ohne deine eigenen Rechte zu verletzen.
Ein Bild, das im Wesentlichen von einer KI erzeugt wurde, ist nach deutschem Recht in der Regel kein urheberrechtlich geschütztes Werk. § 2 Abs. 2 UrhG verlangt eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen; ein Prompt allein genügt dafür nach heutigem Stand nicht. In den USA gilt sinngemäß dasselbe: Schutz setzt menschliche Urheberschaft voraus.
Das ist keine Besonderheit unseres Dienstes, sondern gilt für KI-Bilder allgemein. Praktisch heißt es: An dem, was die KI liefert, entsteht meist gar kein Urheberrecht — weder bei uns noch bei dir. Wo du selbst gestaltest — eigene Produktfotos, eigenes Layout, Text- und Logo-Ebenen, gezielte Nachbearbeitung — kann an deinem Beitrag sehr wohl Schutz entstehen. Der gehört dann dir.
Der Weg über das Urheberrecht ist aus dem eben genannten Grund meist versperrt. Belastbar sind stattdessen:
Wir erzeugen Bilder über Modelle externer Anbieter (unter anderem Google und OpenAI sowie über den Anbieter fal.ai bereitgestellte Modelle). Wir können dir keine Rechte einräumen, die weiter reichen als das, was diese Anbieter uns einräumen. Deren Bedingungen erlauben die kommerzielle Nutzung der erzeugten Inhalte, meist mit der Einschränkung „soweit gesetzlich zulässig“. Ändern sich diese Bedingungen, wirkt das auf die Kette durch — wir informieren dich dann an dieser Stelle.
Anders bei Bildern, die OpenAI über dein eigenes ChatGPT- oder OpenAI-Konto erzeugt, z. B. wenn du SellerVisuals in ChatGPT oder Codex nutzt oder dich mit ChatGPT anmeldest: Deine Rechte am erzeugten Bild ergeben sich dann aus deinem eigenen Vertrag mit OpenAI (openai.com/policies), nicht aus unserer Einräumung. Unsere Zusagen gelten dann nur für das, was SellerVisuals selbst beiträgt — etwa Konzept und Vorlagen sowie Bearbeitungen, die du anschließend in SellerVisuals mit Credits ausführst.
Dasselbe Prinzip gilt für Stockfotos aus eingebundenen Bibliotheken (derzeit Pexels): Deren Lizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung in deinen Bildern. Nicht erlaubt bleibt der Weiterverkauf unveränderter Stockfotos als eigenständiges Produkt — dieselbe Grenze, die ohnehin für alle Bilder gilt.
Für alles, was du hochlädst — Produktfotos, Logos, Referenzbilder, Texte —, sicherst du zu, dass du die nötigen Rechte hast. Das umfasst insbesondere Nutzungsrechte des Fotografen, die Einwilligung abgebildeter Personen (§ 22 KunstUrhG) und die Berechtigung an fremden Marken und Kennzeichen.
Machen Dritte deshalb Ansprüche gegen uns geltend, stellst du uns davon frei, soweit du die Verletzung zu vertreten hast. Das gilt auch für Bilder, die aus solchem Material abgeleitet wurden. Einzelheiten regelt § 6 der AGB.
Wir stellen die erzeugten Bilder bereit, wie sie sind. Wir prüfen nicht und können nicht garantieren, dass ein Ergebnis keine Rechte Dritter berührt — Modelle können unbeabsichtigt marken- oder designähnliche Elemente erzeugen. Für Ansprüche Dritter aus der Nutzung erzeugter Bilder übernehmen wir keine Freistellung. Sieh Ergebnisse mit fremd wirkenden Logos, Schriftzügen oder Verpackungen kritisch durch, bevor du sie veröffentlichst.
KI-Produktbilder kennzeichnen: konkrete Fälle, Bildbeispiel und Anleitung vor dem Upload →
Was Herkunft, Signaturen und Wasserzeichen bedeuten
Unterstützte Exporte enthalten automatisch eine maschinenlesbare Herkunftsangabe in den Bild-Metadaten (XMP mit IPTC DigitalSourceType). Sie weist das Bild als KI-erzeugt beziehungsweise als Komposition mit KI-Anteilen aus. Diese ungesicherte Metadatenangabe ist eine technische Transparenz-Baseline. Sie ist für sich allein weder ein Echtheitszertifikat noch ein Nachweis, dass sämtliche Anforderungen aus Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 erfüllt sind.
Für Amazon markierst du im Exportmenü unter „KI-Person für Amazon-Metadaten“ diejenigen Motive, die fotorealistische, vollständig KI-erzeugte Personen enthalten. SellerVisuals ergänzt bei diesen JPG-, PNG- und WebP-Exporten das von Amazon verlangte Metadaten-Stichwort. Diese Auswahl steht auch beim E-Mail-Export und in der Stapelaktion „KI-Kennzeichnung“ bereit. Die Amazon-Angabe selbst ist im Bild nicht sichtbar; steht der EU-KI-Hinweis auf „KI-Personen“, legt SellerVisuals zusätzlich das sichtbare EU-Symbol auf die markierten Bilder. Amazon kann auf der Produktseite einen Hinweis anzeigen. Im Studio werden eindeutige Fälle aus der Erstellungsabsicht und einer vorhandenen Bildprüfung vorausgewählt. Ungeprüfte oder nachträglich veränderte Bildstände bleiben unmarkiert; diese prüfst du selbst. Deine Auswahl bleibt für diese Bildversion und diesen Ausschnitt gespeichert. Die Stapelaktion bleibt eine manuelle Angabe.
Amazons besondere Personenangabe ist bei ausschließlich echten Personen auch nach einer KI-Bearbeitung nicht nötig. Davon getrennt ist die sichtbare Offenlegung nach EU-Recht: Eine reine Lichtkorrektur am wahrheitsgetreuen Foto macht es nicht automatisch zum Deepfake. Wird dagegen eine nie erfolgte Produktnutzung einer echten Person als echt dargestellt, kann ein sichtbarer KI-Hinweis erforderlich sein.
Bei eindeutigen Fällen mit neu erzeugten fotorealistischen Personen schlägt das Studio einen sichtbaren Hinweis vor; Hauptbilder sind von dieser automatischen Platzierung ausgenommen. Ein zusammenhängender A+-Verbund erhält einen gemeinsamen Hinweis, einzelne Motive jeweils ihren eigenen. Im Canvas-Export kannst du zusätzlich das offizielle EU-Icon „AI MODIFIED“ direkt ins Bild einbrennen; in der Stapelverarbeitung stehen „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“ bereit. Bei Deepfakes kann ein sichtbarer Hinweis Pflicht sein. Die Wahl gerade dieser EU-Icons ist freiwillig und allein kein Rechtskonformitäts-Siegel. Ob dein konkretes Motiv als Deepfake gilt und welche Plattform- oder Werbepflichten zusätzlich gelten, musst du vor der Veröffentlichung prüfen.
Entferne vorhandene Herkunftsangaben nicht. Metadaten können bei einer späteren Bearbeitung oder beim erneuten Speichern durch Dritte trotzdem verloren gehen. Der eingebrannte sichtbare Hinweis bleibt dagegen Bestandteil der Bildpixel.
SellerVisuals ist ein Werkzeug. Wir filtern und blockieren Ergebnisse nicht anhand von Plattform-Richtlinien — auf deine Vorgabe hin entstehen auch Bilder, die von den Vorgaben einer Plattform abweichen. Soweit die Software Hinweise zu einzelnen Anforderungen gibt, sind das unverbindliche Hilfestellungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Die Prüfung und Einhaltung der Richtlinien von Amazon oder anderen Plattformen liegt allein bei dir — und ob ein Listing akzeptiert wird, entscheidet allein die Plattform.
Schreib uns an hello@sellervisuals.com. Diese Seite ist eine Erläuterung unserer Bedingungen, keine Rechtsberatung.